Unser Büro ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 6.1.2025 geschlossen. Ab 7. Jänner sind wir wieder für Sie da.

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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.             

Automatisch berücksichtigte Werbungskosten

Bestimmte Werbungskosten, wie beispielsweise Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen und Wohnbauförderungsbeiträge, werden von der Arbeitgeberin und vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Das Service-Entgelt für die e-card ist ebenalls ein Pflichtbeitrag und wird bei der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt.

Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Das Pendlerpauschale können Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber durch eine Erklärung mit dem Formular L 34 geltend machen. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie es jederzeit bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung nachholen.

Weitere Werbungskosten können Sie nachträglich beim Finanzamt im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung beanspruchen.

Was ist bei Werbungskosten grundsätzlich zu beachten?

Prinzipiell müssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) belegt werden können. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung.

Was ist das Werbungskostenpauschale?

Jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem aktiven Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 € jährlich zu. Dieses Pauschale ist schon in den üblichen Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

Die folgenden in der Praxis am häufigsten anfallenden Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 € jährlich betragen:

  • Arbeitskleidung
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Aus- und Fortbildung, Umschulung
  • Betriebsratsumlage
  • Computer
  • Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
  • Fachliteratur
  • Fahrrad
  • Fahrtkosten
  • Fehlgelder
  • Internet
  • Kraftfahrzeug
  • Reisekosten
  • Sprachkurse
  • Studienreisen
  • Telefon, Handy

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