Ein Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann.
Dadurch zahlen Sie weniger Lohnsteuer. Normalerweise ergeht der Freibetragsbescheid gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid auf Grund der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung zur Vorlage bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber.
Der Freibetragsbescheid gilt für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als jene im Freibetragsbescheid, so wird dies bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung ausgeglichen. Es ist eine zusätzliche Gutschrift zu erwarten. Im Falle geringerer Aufwendungen kommt es in der Regel zu Nachzahlungen.
Wenn es ungewiss ist, ob Sie im zweitfolgenden Jahr ähnliche Aufwendungen haben wie im Basisjahr, können Sie zur Vermeidung von Nachzahlungen auf einen Freibetragsbescheid im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung verzichten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid zu beantragen. Sie können aber auch die Mitteilung für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber auf einen niedrigeren Freibetrag abändern oder die Mitteilung der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gar nicht vorlegen. Das Finanzamt kann auch von sich aus niedrigere Freibeträge festsetzen, wenn bestimmte Aufwendungen offensichtlich nur einmalig anfallen.
Unabhängig von der ArbeitnehmerInnenveranlagung können Sie bis spätestens 31. Oktober unter folgenden Voraussetzungen die Ausstellung eines Freibetragsbescheides für das laufende Jahr beantragen:
- wenn voraussichtlich zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900 € im laufenden Kalenderjahr anfallen werden oder
- wenn voraussichtlich Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (Hochwasser- und Sturmschäden) vorliegen
Kein Freibetragsbescheid ergeht bei einem Jahresfreibetrag unter 90 € und wenn Einkommensteuervorauszahlungen vorgeschrieben werden.